Mit Inkrafttreten des „ADR 2009“ zum 1.1.2009 werden die bislang verwendeten Einzel-, Gruppen- oder Klassen-Unfallmerkblätter abgeschafft und durch ein 4-seitiges Merkblatt ersetzt.
Hierbei handelt es sich um ein einheitliches Merkblatt, dessen Form und Inhalt im ADR verbindlich festgeschrieben sind. Abweichungen davon, z.B. ein individueller Aufdruck des Firmenlogos mit Adressen und /oder Telefonnummern sind nicht gestattet.
Dieses neue Unfallmerkblatt kann bereits ab dem 1.1.2009 verwendet werden. Es muss spätestens nach Ablauf der Übergangsfrist ab dem 1.7.2009 verwendet werden.
Auf der Web-Seite der UN Transport Devision sollen die offiziellen Übersetzungen des neuen Unfallmerkblatts zur Verfügung gestellt werden. Die Bereitstellung der Übersetzungen geschieht laufend, sodass diese Seite von jedem Versender / Verlader von Gefahrgut regelmäßig besucht werden sollte:
http://www.unece.org/trans/danger/publi/adr/adr_linguistic_e.htm
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